Am 27. September 2026 treten die neuen deutschen UWG-Regelungen zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in Kraft. Sie verschärfen insbesondere die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Eine allgemeine Übergangs- oder Aufbrauchfrist besteht nicht. Unternehmen sollten daher bestehende Kommunikation und Altbestände kurzfristig überprüfen.
Was künftig besonders kritisch ist:
Allgemeine Umweltclaims wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ sind nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In der Praxis gewinnen konkrete, belegbare und klar abgegrenzte Aussagen an Bedeutung. Ein Umweltvorteil der Verpackung, eines Bestandteils oder eines Produktionsschritts darf nicht dem gesamten Produkt zugeschrieben werden; es muss eine notwendige Konkretisierung auf dem selben Medium klar erkennbar sein. Besondere Aufmerksamkeit erfordern kompensationsbasierte Produktclaims wie „klimaneutral“, Nachhaltigkeitssiegel und unternehmenseigene Eco-Labels. Zukunftsclaims benötigen insbesondere realistische, messbare und zeitgebundene Ziele sowie eine überprüfbare Umsetzungsplanung.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten:
Vorrangig zu prüfen sind Verpackungen und Etiketten, Websites und Online-Shops, laufende Kampagnen, Social Media, POS-Materialien sowie umweltbezogene Produkt- und Markennamen. Auch Bilder, Symbole, Farben und Siegel können eine relevante Nachhaltigkeitsbotschaft vermitteln. Zu jedem wesentlichen Claim sollte nachvollziehbar dokumentiert sein, welche konkrete Leistung beworben wird und durch welche Studien, Zertifikate, Berechnungen oder sonstigen Nachweise sie belegt ist. Nachhaltigkeitsmanagement, Marketing, Vertrieb sowie Legal/Compliance sollten hierfür einen abgestimmten Freigabeprozess etablieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ihre J+P Gruppe