Was mittelständische Unternehmen jetzt zur CSRD und zur freiwilligen Berichterstattung wissen sollten

Was mittelständische Unternehmen jetzt zur CSRD und zur freiwilligen Berichterstattung wissen sollten

Änderungen bzgl. der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem EU-Omnibus

Das Wichtigste in Kürze:

Die CSRD bleibt bestehen, betrifft künftig aber deutlich weniger Unternehmen. Für viele mittelständische Unternehmen verschiebt sich der Fokus damit von regulatorischer Pflichterfüllung hin zu der Frage, welche Nachhaltigkeitsinformationen für Kunden, Finanzierung, Risikomanagement und Unternehmenssteuerung tatsächlich benötigt werden.

Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft künftig grundsätzlich Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen, sowie mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz generieren.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

  • CSRD-Scope prüfen: Werden beide neuen Schwellenwerte überschritten?
  • Bestehende Arbeiten bewerten: Welche bereits aufgebauten Daten, Prozesse und Verantwortlichkeiten bleiben sinnvoll?
  • Informationsbedarf bestimmen: Was benötigen Kunden, Banken, Ausschreibungen, Risikomanagement und Unternehmenssteuerung tatsächlich?
  • Berichtssystem passend dimensionieren: Revised ESRS bei bestehender CSRD-Pflicht; bedarfsgerechtes Kennzahlensystem und gegebenenfalls Voluntary Standard außerhalb der CSRD

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