Am 16. September fand erstmals das J+P Kommunalforum in den neuen Räumen der J+P Gruppe in Dautphetal statt. Über 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kommunen und Landkreisen nutzten die Gelegenheit, um sich bei spannenden Vorträgen zu aktuellen kommunalen Themen auszutauschen und wertvolle Impulse zu gewinnen.
Die Dozenten sprachen aus verschiedenen Blickwinkeln über kommunale Themen
Ulrich Jochem, der Leiter Kommunalaufsicht Lahn-Dill-Kreis, sprach über das Thema Kommunales Haushaltsrecht – Kommunalfinanzen – Status und Ausblick
Herr Jochem gab zunächst einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der kommunalen Haushaltsfinanzierung. Mit Blick auf die aktuellen Krisen, welche sich kumulativ in den Gebietskörperschaften niederschlagen, beleuchtete er die besonderen Herausforderungen der Gemeinden und Landkreise. Die stetig zunehmende Komplexität der Verwaltungsaufgaben, die Vielzahl der zu berücksichtigen Fördertöpfe sowie das Thema der Digitalisierung erfordern mehr denn je eine baldige Entbürokratisierung.
Ein Anfang lässt der Entwurf des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes erkennen, so Jochem. Darüber hinaus sieht Jochem Möglichkeiten in den Kommunen selbst Handlungsprozesse zu entschlacken und durch konkrete Zielsetzung die eigene Agenda umzusetzen. Durch die Betonung der aktiven Rolle der Kommune wie ihrer Position als Spezialistin für ihre eigenen Bedürfnisse konnten die Teilnehmer die herausfordernde Thematik dennoch mit positiven Gedanken und einer Portion Aktionismus entgegennehmen.
Dr. David Rauber, Geschäftsführer Hessischer Städte- und Gemeindebund, Leitung Dezernat Finanzen, Wirtschaft, Arbeit und Soziales sprach über das Thema Zukunftspakt für die hessische Kommunen
Dr. Rauber erinnerte einleitend an die „Halt! So geht es nicht weiter! – Kampagne 2023/24“, welche besonders auf das Dilemma durch die vermehrte Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen und die zugleich steigenden Anforderungen and die Erfüllung der bestehenden Pflichtaufgaben aufmerksam gemacht hat. Die Einschränkung des flexiblen Handelns sowie die Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung sind die Folge. Die Forderung zur Rückbesinnung auf die Kommunale Selbstverwaltung, etwa durch Rückbau detaillierter administrativer Vorgaben, ist bisher nicht hinreichend erfolgt.
Eine neue Plattform zur Lösungsfindung soll die Zukunftswerkstatt von Land und Kommunalen Spitzenverbänden bieten. Sowohl bundes- als auch landesgesetzliche Aufgabenzuweisungen an Kommunen und besonders die Kommunale Finanzlage aus Förderverfahren, Investitionsprogrammen und der grundsätzlichen kommunalen Finanzausstattung sollen Gegenstand einer gemeinsamen Prüfung sein.
Erste positive Ergebnisse konnte Dr. Rauber bereits am Beispiel des 2025 in Kraft getretenen Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes (KommFlex) aufzeigen. Maßgeblicher Ausfluss daraus ist die Umsetzung des Standardbefreiungsgesetztes, welches ein Bürokratieabbau aus und mit den Kommunen ermöglicht. Aber auch Änderungen der HGO sowie Korrekturen der HKO sollen zu einer Entlastung beitragen.
Schließlich griff Dr. Rauber die Chancen des Digitalisierungsprozesses für die Kommunen und Landkreise auf. Maßgeblich für den Erfolg der Umsetzung sieht Dr. Rauber die Bereitschaft analoge Prozesse zu hinterfragen und erst anschließend zu digitalisieren.
Diplom-Finanzwirt Fabian Brock, Steuerberater und Eva Buus, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht (beide J+P Gruppe) sprachen in ihrem Vortrag über das Thema IKZ – steuerliche Behandlung in Hessen
Die hauseigenen Referenten der J+P Gruppe Fabian Brock und Eva Buus lenkten den Blick auf die Chancen und Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit von Kommunen und Landkreisen (IKZ). Durch die ertragsteuerliche Einordnung dieses Konstrukts konnten die Teilnehmer bereits Vergleiche mit ihrer aktuellen Besteuerungssituation ziehen und gegebenenfalls erste Vorteile erkennen. Gleichzeitig ließ die Darstellung der BgA-Prüfung erkennen, dass diese durchaus komplex und wegen der steuerlichen Auswirkungen möglicher Fehlbeurteilungen eine professionelle Überprüfung ratsam sein kann.
Im Hinblick auf die bevorstehende Anwendung umsatzsteuerlichen Veränderungen für Tätigkeiten der öffentlichen Hand durch den § 2b UStG gaben die Referenten zunächst einen Überblick zur Neuregelung und deren Konsequenzen für IKZ. Die im Sommer 2025 ergangene Rundverfügung der OFD Frankfurt zur Abgrenzung zwischen umsatzsteuerbaren und nicht umsatzsteuerbaren Tätigkeiten bei IKZ stellten die Referenten umfassend dar. Ziel der Rundverfügung sei es die Definition einer Wettbewerbsverzerrung – wie sie gem. § 2b UStG zu bestimmen ist – neu auszurichten und somit die praktische Anwendung zu erleichtern. Anhand von Beispielfällen zeigten die Referenten jedoch auch auf, dass der Teufel regelmäßig im Detail steckt. Abschließend blieb Zeit für die eigene Bewertung der Rundverfügung durch die Referenten und ihre Einschätzung der Nachhaltigkeit dieses – aus der umsatzsteuerlichen Brille betrachtet – sehr praxisorientierten Weges einer Definitionsbestimmung. Die finale Umsetzung des § 2b UStG bleibt weiter spannend und erfordert – trotz zahlreicher weiterer Themen – besondere Aufmerksamkeit von den Kommunen und Landkreisen.
Vernetzung und Austausch – zentraler Bestandteil des Forums
Zwischen den Vorträgen bot das Forum ausreichend Raum für informelle Gespräche bei Kaffee und Mittagessen. Die Experten und das Public Service Team der J+P Gruppe standen jederzeit für Fragen und Diskussionen zur Verfügung – ein Umstand, der von den Teilnehmern sehr geschätzt wurde.
Wir danken allen Gästen und Referenten herzlich für ihr Kommen und die engagierte Teilnahme. Das positive Feedback bestärkt uns darin, das J+P Kommunalforum im September 2026 erneut auszurichten.